Beratung zur Antibiotikaverordnung

Beratung zur Antibiotikaverordnung

Die standortübergreifende infektiologische Konsiliardiensttätigkeit verbessert klinische Behandlungsergebnisse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Verordnungsqualität bei ambulant und nosokomial erworbenen Infektionen.

Diese Beratungsleistung ist ein wesentliches Bindeglied zwischen der Labordiagnostik und der Klinik. Selbstverständlich haben wir auch Antibiotikakosten und -verbrauch pro Patient im Blick. Im Rahmen der Arzneimittelkommission fließen unsere Analysen und praktischen Erfahrungen stetig ein.