Seit März 2021 bieten wir den Nachweis von SARS-CoV-2 Virusvarianten aus Abstrichmaterial mittels RT-PCR an. Aktuell können folgende Varianten detektiert werden:
Alpha B.1.1.7 Britischer Stamm
Beta B.1.351 Südafrikanischer Stamm
Gamma P1 Brasilianischer Stamm
Delta B.1617.1 Indischer Stamm
Eta B.1.525 Dänischer Stamm
Mu B.1.621 Kolumbischer Stamm
Lambda C.37 Peruanischer Stamm
Auf der Grundlage der aktuellen Testverordnung vom 27.01.2021 (§4 TestV) besteht bei einem positiven Erstnachweis von SARS-CoV-2 der Anspruch auf Screening nach klinisch relevanten Virusmutationen. Wir empfehlen eine systematische Stufendiagnostik und bieten Ihnen an, bei positiven PCR-Ergebnissen unmittelbar eine Mutationsanalyse anzuschließen. Für eine Mitbeauftragung des PCR Mutationsscreenings vermerken Sie bitte auf dem Muster 10c oder OEGD Anforderungsschein: „SARS-CoV-2 PCR Nachweis plus Mutationsanalyse bei positivem Befund“. Nachforderungen sind bis zu 2 Tage nach Eingang im Labor möglich. Dafür benötigen wir einen nachgereichten OEGD-Schein.
Das Befundergebnis der PCR-Mutationsanalyse wird Ihnen auf dem von Ihnen auch bisher gewünschten Weg übermittelt und dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich gemeldet.